Was passiert im Krankheitsfall
Bei ansteckenden Krankheiten können Kinder die Einrichtung nicht besuchen und es ist zudem ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.
Schnupfen, Husten, Heiserkeit gehören zum Herbst/Winter dazu und wir putzen selbstverständlich die kleinen Nasen. Mit Fieber gehört ein Kind ins Bett.
|
|
|